In diesem Blogbeitrag geht es um die Förderung der Weiterbildung. Je nach Ausgangslage kann eine Förderung durch den Bund, die Länder oder auch den Arbeitgeber erfolgen. Außerdem können Weiterbildungsmaßnahmen in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
In einer Studie der OECD¹ wird davon ausgegangen, dass sich bis zum Jahr 2030 mehr als 35 Prozent aller Berufe wandeln werden. Eine immer dynamischere Arbeitswelt mit regelmäßigen Wechseln der Berufe ist die Folge. Schlüsselqualifikationen gewinnen weiter an Bedeutung, damit die Anforderungen des sogenannten „digitalen Wandel“ in Deutschland Rechnung getragen wird.
Im Strategiepapier „Nationale Weiterbildungsstrategie“ blickt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) optimistisch in die Zukunft. Förderlücken sollen geschlossen und bestehende Fördersysteme angepasst werden.
Wer sich weiterbilden will, hat zwei Möglichkeiten: Entweder die Weiterbildung wird selbst finanziert oder eine Förderung wird beantragt. Es war noch nie so einfach, die eigene qualifizierende Weiterbildung durch entsprechende Fördermöglichkeiten voranzutreiben. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Wir haben diesen Beitrag in vier Bereiche unterteilt:
Beschäftigte können auf verschiedene Fördermittel von Bund & Ländern zurückgreifen. Die meisten Bundesländer bieten Fördermöglichkeiten zur Weiterbildung für Beschäftigte, meist durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Da die Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) zeitlich begrenzt ist, sind die Förderprogramme in einigen Bundesländern ausgelaufen oder werden derzeit überarbeitet. Einen Auszug aktueller Weiterbildungsförderprogramme der Länder zeigt diese Tabelle. (Stand 05.09.2024)
Alle, die sich über einen Vorbereitungskurs auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten. Für die Förderung gibt es keine Altersgrenze.
Was wird gefördert
Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG). Förderfähig sind Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Fördersumme
max. 15.000€, 50% der Förderung als Zuschuss, Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen möglich.
Wer fördert
Bund und Länder
Was muss beachtet werden
Da die Fördersumme sehr individuell sein kann, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, ist eine Beratung bei der Antragsstellung sinnvoll. Es gibt keine einheitliche Regelung der Beratung und Antragstellung in den Bundesländern. In den meisten Fällen sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.
Jeder Arbeitnehmer, der sich in Absprache mit dem Arbeitgeber beruflich weiterentwickeln möchte.
Was wird gefördert
„Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind.“ Quelle: BMAS
Fördersumme
Zwischen 25% und 100% der Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (Abhängig von der Unternehmensgröße und weiteren Faktoren)
Wer fördert
Anträge sind über das JobCenter und Bundesagentur für Arbeit erhältlich. Der Antrag muss über den Arbeitgeber erfolgen.
Was muss beachtet werden
Die Weiterbildung muss von einem für das Qualifizierungschancengesetz zugelassenen Träger durchgeführt werden.
Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis, die ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz anstreben. Die Förderung ist nur möglich, wenn mindestens 87 Punkte oder eine Durchschnittsnote von 1,9 bei der Abschlussprüfung der Berufsausbildung erreicht wurde. Alternativ besonderes Ergebnis bei einem Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag von Arbeitgeber.
Was wird gefördert
Studienförderung
Fördersumme
Monatlich 861,00€ plus 80,00€ Büchergeld. Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (150,00€ für jedes Kind) zusätzlich.
Im berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.700,00€ für Maßnahmekosten gefördert werden.
Bund & Länder sind sich einig: Die Qualifizierung von Mitarbeitenden muss voranschreiten, denn damit einher geht die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Eine aktuelle Studie von KfW Research zeigt, dass sich die Pandemie negativ auf die Weiterbildungsbereitschaft kleiner und mittlerer Unternehmen ausgewirkt hat. Demnach lag die Weiterbildungsquote im Jahr 2020 bei nur 36%. Eine neue Weiterbildungskultur ist notwendig um digitale Kompetenzen zu schärfen. Neugeschaffene Fördermöglichkeiten, erleichtern den Weg, Unternehmen und deren Mitarbeiter für die digitale Transformation fit zu machen. Viele Bundesländer greifen dabei auf Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zurück. Da die Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) zeitlich begrenzt ist, sind die Förderprogramme in einigen Bundesländern ausgelaufen oder werden derzeit überarbeitet. Einen Auszug aktueller Weiterbildungsförderprogramme der Länder zeigt diese Tabelle. (Stand 05.09.2024) Eine vollständige und tagesaktuelle Übersicht aller Förderprogramme bietet die Förderdatenbank Bund, Länder und EU.
Aktuelle Förderprogramme der Bundesländer
Bundesland
Förderung
Fördersumme
Weitere Infos
Nordrhein-Westfalen
BildungsScheck NRW (betrieblich, eingestellt)
50% der Weiterbildungskosten maximal 500,00€ je Mitarbeiter und Schulung
WEITER.BILDUNG! – Qualifierungsoffensive nach Qualifizierungschancengesetz
Für wen geeignet
Arbeitgeber, die ihren Angestellten eine zukunftsorientierte, berufliche Weiterbildung mit Förderung ermöglichen wollen.
Was wird gefördert
„Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind.“ Quelle: BMAS
Fördersumme
Zwischen 25% und 100% der Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (Abhängig von der Unternehmensgröße und weiteren Faktoren)
Wer fördert
Anträge sind über das JobCenter und Bundesagentur für Arbeit erhältlich.
Was muss beachtet werden
Die Weiterbildung muss von einem für das Qualifizierungschancengesetz zugelassenen Träger durchgeführt werden.
Betriebe, mit einem Weiterbildungsbedarf von mindestens einem Fünftel der Belegschaft. Das Instrument wurde insbesondere für Unternehmen ins Leben gerufen, deren Mitarbeiter sich in Kurzarbeit befinden. Mit dem Gesetzt werden die Hürden bei der Weiterbildungsförderung gelockert, damit wurde der Zugang zur Förderung erleichtert. Ziel ist es, dass möglichst viele Mitarbeitende die „freie“ Zeit während der Kurzarbeitsphase für eine Weiterbildung nutzen können.
Was wird gefördert
Weiterbildung
Fördersumme
Zusätzlich 10 Prozentpunkte zu den bestehenden Zuschussmöglichkeiten aus dem Qualifizierungschancengesetz, wenn bei min. einem Fünftel der Belegschaft eines Betriebes Weiterbildungsbedarf besteht. Dies gilt sowohl für Lehrgangskosten als auch für die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Besteht im Betrieb eine Betriebsvereinbarung und Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung, steigen die Fördersätze um weitere 5 Prozentpunkte.
Wer fördert
Der Bund, über die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit
Was muss beachtet werden
Die Mindestdauer der Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden betragen. Die Antragstellung wurde vereinfacht: Per Sammelantrag kann gleich für alle Beschäftigten des Betriebes eine Förderung beantragt werden, wenn Qualifikation, Bildungsziel und Weiterbildungsbedarf vergleichbar sind.
Berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit – § 106a SGB III
Für wen geeignet
Betriebe, die ihre Mitarbeitenden während der Kurzarbeit weiterbilden.
Was wird gefördert
Weiterbildung während Kurzarbeit
Fördersumme
Sozialversicherungsbeiträge werden für die Monate der Teilnahme an einer Weiterbildung und bei gleichzeitigen Bezug von Kurzarbeit pauschaliert zu 50 % erstattet.
Lehrgangskosten werden bis zum Ende der Teilnahme an der Weiterbildung beszuschusst, auch nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld, maximal bis zum 31. Juli 2024. Die Höhe des Zuschusses Die Betriebsgröße ist entscheidend für die Höhe des Zuschusses. (15 % bis 100 %).
Wer fördert
Der Bund über die Bundesagentur für Arbeit
Was muss beachtet werden
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge kann mit den bisherigen Antragsunterlagen zum Kurzarbeitergeld monatlich nachträglich beantragt werden. Bei Weiterbildungen, die auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten werden nur die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Digital Jetzt - Förderung für kleine und mittlere Unternehmen
Digital Jetzt – Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (eingestellt)
Für wen geeignet
Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse für kleine mittlere Unternehmen (KMU) und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Was wird gefördert
Finanzielle Unterstützung für entsprechende Investitionen in die Mitarbeiterqualifizierung zu Digitalthemen sowie in digitale Technologien.
Fördersumme
Max. 50.000 Euro pro Unternehmen, Ausnahme: bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
Wer fördert
BMWK
Was muss beachtet werden
Voraussetzung für die Förderung ist u.a. die Vorlage eines Digitalisierungsplans. Der Digitalisierungsplan soll das komplette Digitalisierungsvorhaben beschreiben und die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen aufweisen, sowie den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen inklusive Zielsetzung für die weitere Entwicklung des Unternehmens. . Der maximale Umsetzungszeitraum der Förderung beträgt 12 Monate. Wird der Zuschuss gewährt, muss er nicht zurückgezahlt werden.
Das Programm richtet sich an Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten, die ihre berufliche Existenz sichern und die Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen erhöhen möchten.
Was wird gefördert
Gefördert werden berufliche Qualifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen, die sich am individuellen Qualifizierungsbedarf der Solo-Selbstständigen orientieren. Ziel ist es, die berufliche Existenz zu sichern und die Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells zu erhöhen.
Fördersumme
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region variiert die Höhe der Zuschüsse:
Stärker entwickelte Regionen (z. B. alte Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier): bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben.
Übergangsregionen (z. B. neue Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig): bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben.
Der maximale Zuschuss beträgt 90 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 4.500 Euro netto.
Wer fördert
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Was muss beachtet werden
Interessierte Solo-Selbstständige wenden sich an eine der bundesweit verteilten Anlaufstellen für ein kostenloses Erstgespräch. Dort wird der konkrete Qualifizierungsbedarf ermittelt und ein Qualifizierungsscheck für die ausgewählte Maßnahme ausgestellt. Nach Erhalt des Schecks haben die Teilnehmenden sechs Monate Zeit, die Qualifizierung abzuschließen.
Studierende haben verschiedene Möglichkeiten das Studium zu finanzieren. Neben den größeren, hier aufgelisteten Stipendienangeboten, gibt es viele kleine Stiftungen, die teils finanziell, teils durch Mentoring die Studienzeit erleichtern. Es ist empfehlenswert, in einem Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Stipendienratgeber die eigenen Möglichkeiten auszuloten. Eine gute Anlaufstelle ist z.B. die Stipendienberatung von ApplicAid e.V.
Deutschlandstipendium
Deutschlandstipendium
Für wen geeignet
Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.
Was wird gefördert
Studienförderung
Fördersumme
300,00€ pro Monat
Wer fördert
150,00€ pro Monat vom Bund, 150,00€ pro Monat von privaten Förderern (Auszahlung erfolgt über die teilnehmende Hochschule)
Was muss beachtet werden
Die Bewerbung muss über die Hochschule erfolgen, an der man eingeschrieben ist. Diese muss das Deutschlandstipendium anbieten
Fachkräfte nicht älter als 24 Jahre, mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, wenn mindestens 87 Punkte oder eine Durchschnittsnote von 1,9 in der Abschlussprüfung erreicht wurde. Alternativ besonderes Ergebnis bei einem Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag von Arbeitgeber.
Was wird gefördert
Studienförderung
Fördersumme
bis zu 8.100,00€, auf drei Jahre verteilt, Eigenanteil von 10 Prozent der Fördermaßnahme ist selbst zu tragen
Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis, die ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz anstreben. Die Förderung ist nur möglich, wenn mindestens 87 Punkte oder eine Durchschnittsnote von 1,9 bei der Abschlussprüfung der Berufsausbildung erreicht wurde. Alternativ besonderes Ergebnis bei einem Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag von Arbeitgeber.
Was wird gefördert
Studienförderung
Fördersumme
Monatlich 861,00€ plus 80,00€ Büchergeld. Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (150,00€ für jedes Kind) zusätzlich.
Im berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.700,00€ für Maßnahmekosten gefördert werden.
Besonders befähigte Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen, besonders befähigte Promovierende mit vielversprechendem Promotionsthema
Was wird gefördert
Studienförderung und Promotionsförderung
Fördersumme
Grundstipendium bis zu 812,00€, Promotionsstipendium bis zu 1.450,00€ (einkommensabhängig)
Wer fördert
13 Begabtenförderungswerke, die sich unter dem Dach des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zusammengefunden haben
Was muss beachtet werden
Im Regelfall Zulassung zu Studium bzw. Promotion an staatlicher und staatlich anerkannter Hochschule in Deutschland
Kostenlose Seminar-Restplätze für Studierende und Azubis
Kostenlose Seminar-Restplätze für Studierende und Azubis
Für wen geeignet
Studierende und Azubis können sich kostenfrei für Seminar-Restplätze bewerben.
Was wird gefördert
Weiterbildung
Fördersumme
Seminar-Restplätze werden kostenfrei an Azubis und Studierende vergeben
Wer fördert
GFU Cyrus AG
Was muss beachtet werden
Die Seminar-Restplatzanfrage erfolgt unverbindlich, eine Zuteilung kann nicht garantiert werden. Die verbindliche Reservierung für einen bestimmten Rest-Seminarplatz ist nicht möglich. Eventuell anfallende Kosten für Zertifizierungen und Prüfungen sind nicht Bestandteil der Förderung und müssen selbst getragen werden.
Studierende, Auszubildene und Schüler:innen die kurz vor dem Abschluss der Qualifizierung stehen.
Wer bekommt den Bildungskredit
Azubis und Studierende, die sich in der letzten Phase des Studiums / der Ausbildung befinden. Eine Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland ist ebenfalls möglich.
Kreditsumme
Kreditvolumen von 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR. Günstiger Zinssatz zu 4,9 % (Stand 29.08.2024)
Wer fördert
Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Was muss beachtet werden
Der Antrag kann Online durchgeführt werden. Der Bildungskredit wird unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen gewährt.
Die Agentur für Arbeit bietet eine Reihe von Qualifizierungsmaßnahmen und Unterstützungsangebote für die berufliche Weiterentwicklung. Die wichtigsten Förderungen hat die Agentur für Arbeit auf einer Übersichtsseite zusammengefasst.
Bildungsgutschein
Bildungsgutschein
Für wen geeignet
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Teilnehmende, oder zum nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses mit einer AZAV-geförderten Weiterbildungsmaßnahme.
Komplette Übernahme der Weiterbildungskosten. Übernimmt ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber) teilweise oder ganz die Kosten der Maßnahme (z. B. Lehrgangskosten), werden nur noch die Kosten von der Agentur für Arbeit/Jobcenter übernommen, die nach Abzug der von dem Dritten gezahlten Beträge übrigbleiben.
Wer fördert
Agentur für Arbeit / Jobcenter im Rahmen eines Berufsberatungsgesprächs
Was muss beachtet werden
Der Bildungsgutschein wird vom Berufsberater im Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vergeben und muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt bei einem AZAV zugelassenen Träger mit förderfähigen Weiterbildungsangeboten eingereicht werden.
Anspruch auf 1.000,00€ Prämie hat, wer im Rahmen einer Umschulung die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung beträgt 1.500,00€
Wer fördert
Agentur für Arbeit / Jobcenter im Rahmen eines Berufsberatungsgesprächs
Was muss beachtet werden
Um die Prämie zu erhalten, muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter nachgewiesen werden, dass die Zwischen- / Abschlussprüfung erfolgreich bestanden wurde. Die Ausbildung / Umschulung muss nach dem 1. August 2016 begonnen haben.
Gering qualifizierte junge Erwachsene ohne Berufsabschluss ab 25, die einen Berufsabschluss nachholen möchten. Berufsrückkehrer/Wiedereinsteiger
Was wird gefördert
Qualifizierungsmaßnahme
Fördersumme
Übernahme von Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Umschulungsbegleitende Hilfen wie z.B. Nachhilfeunterricht
Wer fördert
Agentur für Arbeit / Jobcenter im Rahmen eines Beratungsgesprächs
Was muss beachtet werden
Die lebensunterhaltssichernden Leistungen werden während der Qualifizierungsmaßnahme i.d.R. weiter gewährt. Es muss ein Beratungsgespräch durchgeführt werden.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für Coachings und weitere Qualifizierungen
Für wen geeignet
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Teilnehmende, die mithilfe eines „Maßnahmeträgers“ in den Arbeitsmarkt integriert werden wollen.
Was wird gefördert
Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen
Fördersumme
Komplette Übernahme der Coaching-/Qualifizierungskosten
Wer fördert
Agentur für Arbeit / Jobcenter im Rahmen eines Vermittlungsgesprächs. Der „Maßnahmeträger“ muss die Voraussetzungen der Agentur für Arbeit erfüllen.
Was muss beachtet werden
Der „Maßnahmeträger“ muss die Vorgaben der Agentur für Arbeit erfüllen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
¹ OECD Social, Employment and Migration Working Papers No. 202
Nedelkoska, L. and G. Quintini (2018), “Automation, skills use and training”, OECD Social, Employment and Migration Working Papers, No. 202, OECD Publishing, Paris. http://dx.doi.org/10.1787/2e2f4eea-en
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